Für den Einbau von freitragenden Treppen sind tragende Wände mit einer Mindestdicke von 10-12 cm notwendig. Diese müssen aus Vollziegeln, Lochziegeln, Poroton oder aus Stahlbeton bestehen.
Bei nicht tragenden Wänden aus Lochziegeln, Gipskarton oder ähnlichen Materialien muss eine offene oder in der Wand verdeckte selbsttragende Eisenstruktur geschaffen werden, die an der Decke und am Fußboden fixiert wird.
Freitragende Treppen können bei tragenden Wänden maximal 120 cm breit sein.
Sie können aus Holz, Glas, Harz, Stahl, Stein oder Marmor bestehen.
Das Geländer kann aus den verfügbaren Geländerarten ausgesucht werden. Wenn das Geländer kein struktureller Teil der Treppe ist, kann man auch von einem Geländer absehen. Die Machbarkeit einer Treppe wird nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Raums bewertet.